Allgemeine Geschäftsbedingungen
In English, briefly
These terms apply to business customers only. The essentials: a fixed price is a fixed price; the source code and results are yours once paid; your data is confidential, used only for the agreed work and deleted afterwards on request; liability for slight negligence is capped at the fee for the engagement. The binding version is the German text below.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Mathias Gort, MSc (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG finden sie keine Anwendung.
Sie werden Vertragsbestandteil, wenn im Angebot oder in der Auftragsbestätigung auf sie verwiesen wird und der Auftraggeber nicht widerspricht. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ihnen schriftlich zugestimmt wurde.
2. Leistungen, Probelauf
Gegenstand ist die im Angebot beschriebene Leistung — insbesondere die Auswertung von Betriebsdaten, die Automatisierung eines Arbeitsablaufs sowie die Erstellung individueller Software. Maßgeblich ist ausschließlich die dort festgehaltene Leistungsbeschreibung.
Ein vorab durchgeführter Probelauf ist unentgeltlich und unverbindlich. Er begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis und stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Daten, Dokumente, Systemzugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig bereit. Vereinbarte Fristen — insbesondere die Dauer eines Sprints — beginnen erst, wenn die erforderlichen Zugänge eingerichtet sind.
Der Auftraggeber sichert zu, zur Überlassung der übermittelten Daten berechtigt zu sein und dass deren Verarbeitung keine Rechte Dritter verletzt.
4. Preise, Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ein vereinbarter Festpreis umfasst den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden gesondert vereinbart. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB.
5. Abbruch nach der Machbarkeitsprüfung
Ergibt die Prüfung, dass die Leistung im vereinbarten Rahmen nicht sinnvoll erbracht werden kann, kann der Auftragnehmer das Projekt zu diesem Zeitpunkt beenden. Abgerechnet wird dann ausschließlich der im Angebot für diesen Fall genannte Betrag; die bis dahin erstellte Dokumentation verbleibt beim Auftraggeber.
6. Nutzungsrechte, Quellcode
Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen einschließlich des Quellcodes.
Vorbestehende Bausteine, allgemeine Verfahren, Bibliotheken und Know-how des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum; der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht im Rahmen des Projektzwecks. Rechte an eingesetzter Software Dritter richten sich nach deren Lizenzbedingungen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich. Überlassene Dokumente und Betriebsdaten werden ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistung verwendet, nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss auf Wunsch nachweislich gelöscht.
Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies im Auftrag des Auftraggebers auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO.
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur nach dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer zunächst zur Verbesserung berechtigt ist. Mängel sind schriftlich und nachvollziehbar zu rügen.
Eine bestimmte Erkennungs-, Treffer- oder Verfügbarkeitsquote wird nur zugesichert, soweit sie im Angebot ausdrücklich als solche vereinbart ist. Automatisiert gewonnene Ergebnisse ersetzen keine fachliche oder kaufmännische Prüfung durch den Auftraggeber.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf das für den betreffenden Auftrag vereinbarte Entgelt begrenzt. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet, sofern der Auftraggeber eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung unterhält.
Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
10. Laufende Leistungen
Laufend vereinbarte Leistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; Textform per E-Mail genügt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Fragen zu diesen Bedingungen: contact@relaystudio.org